Die Website zum Gedenk- und Erinnerungsjahr 2018 wird nicht mehr aktualisiert, steht aber bis auf weiteres als Nachlese zur Verfügung.
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Vorwort zum Gedenkjahr 2018

Dr. Heinz Fischer, Bundespräsident a.D. der Republik Österreich


Sehr geehrte Damen und Herren!

Nicht nur Menschen haben Geburtstag – auch ein Land hat einen Geburtstag und meist noch zusätzliche Gedenk- und Feiertage. Aber der Geburtstag der "Republik Österreich" ist der 12. November 1918. An diesem Tag wurde im Parlament in Wien die Gründung der Republik Österreich (damals noch Deutsch-Österreich) beschlossen und von der Parlamentsrampe vor mehr als hunderttausend Menschen feierlich verkündet.

Der Beschluss über das Frauenwahlrecht erfolgte ebenfalls am 12. November 1918 und war ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zur Gleichberechtigung: Am 16. Februar 1919 wurde das allgemeine und gleiche Wahlrecht für Frauen und Männer zum ersten Mal bei der Wahl der konstituierenden Nationalversammlung angewendet.

Wir haben auch allen Grund, die tragischen und aufwühlenden Ereignisse rund um den sogenannten "Anschluss" Österreichs an Hitler-Deutschland im März 1938 und die darauffolgenden Novemberpogrome an Jüdinnen und Juden, die genau 80 Jahre zurück liegen, nicht zu verdrängen und nicht in Vergessenheit geraten zu lassen.

Am 10. Dezember jährt sich die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 zum 70. Mal – ein Beschluss der Vereinten Nationen, dem es zu verdanken ist, dass das Thema der Menschenrechte seither verstärkt und viel nachhaltiger als früher im Scheinwerferlicht des öffentlichen Interesses liegt.

Der "Prager Frühling" 1968 – 12 Jahre nach der von sowjetischen Panzern niedergewalzten ungarischen Revolution von 1956 – warf ein grelles Licht auf die Brüchigkeit des sowjetischen Imperiums und die Unfähigkeit der kommunistischen Theorie und Praxis, gesellschaftliche Probleme friedlich und demokratisch zu lösen. Von dort führte ein gerader Weg zum Fall der Berliner Mauer vor knapp drei Jahrzehnten.

Alle diese Ereignisse stehen in einem inneren Zusammenhang und beeinflussen einander wechselseitig. Man muss Geschichte kennen, um diese Zusammenhänge besser zu verstehen und man muss vor allem auch die Geschichte des eigenen Landes kennen, um aktuelle Fehlentwicklungen frühzeitig zu erkennen. Aus allen diesen Gründen hat die Regierung schon im Oktober 2016 mit den Vorbereitungen für das Gedenk- und Erinnerungsjahr 2018 begonnen und zu diesem Zweck einen fachkundigen Beirat als Vorbereitungs- und Koordinierungsgremium eingerichtet.

Neben zahlreichen anderen Veranstaltungen, die Sie auf dieser Website finden können (siehe "Events und Publikationen"), steht auch ein Staatsakt am Gründungstag der Republik im Zentrum der offiziellen Veranstaltungen für das Gedenk- und Erinnerungsjahr 2018. Es werden zahlreiche Ausstellungen, darunter auch solche in zwei neuen Museen, nämlich im Haus der Geschichte in Niederösterreich (St. Pölten) und im Haus der Geschichte auf Bundesebene in Wien, Symposien, Jugendwettbewerbe, Publikationen, wissenschaftliche Arbeiten, Ausblicke in die Zukunft und vieles mehr vorbereitet. Im Hinblick auf die Nachhaltigkeit des Gedenkjahres ist mir aber die intensive Befassung mit der jüngeren Geschichte unseres Landes besonders wichtig, um historische Wunden, die noch nicht ganz verheilt sind, zu schließen und zu einer gemeinsamen Geschichtsauffassung zu kommen.

Die Gründung der demokratischen Republik vor hundert Jahren war jedenfalls ein markanter Wendepunkt in der österreichischen Geschichte und der Versuch, einen neuen politischen und gesellschaftspolitischen Ansatz zu finden. Trotz der tragischen Entwicklung der Ersten Republik hat sich dieser Ansatz langfristig als richtig herausgestellt, wie die Geschichte der Zweiten Republik beweist. Das ist es was man zum 100. Geburtstag der Republik getrost feststellen darf und was auch Mut für die Zukunft gibt.

Über den Beirat für das Gedenk- und Erinnerungsjahr 2018

Der Beirat für das Gedenk- und Erinnerungsjahr 2018 wurde mit Verordnung des Bundeskanzlers BGBl. II Nr. 256/2016 eingerichtet.

Die Mitglieder des Beirates für das Gedenk- und Erinnerungsjahr 2018 (Stand November 2017) sind Bundespräsident a.D. Dr. Heinz Fischer (Vorsitzender des Beirates),  Univ.-Prof. DDr. Christoph Grabenwarter (Wirtschaftsuniversität Wien, VfGH), SCin Botsch.in Dr. iur. Teresa Indjein (BMEIA), Mag. Dr. Alexander Klingenbrunner (BKA), Mag.a Hannah Lessing (Nationalfonds), Mag.a Martina Maschke (BMB), Univ.-Prof. Mag. DDr. Oliver Rathkolb (Universität Wien), SCin Dr. rer. soc. oec. Iris Rauskala (BMWFW), Mag.a Ulrike Ruprecht (BVwG), em. Univ.-Prof. Dr. Roman Sandgruber (Österreichische Akademie der Wissenschaften), Dr. Monika Sommer-Sieghart (Haus der Geschichte Österreich), MR Priv.-Doz. Mag. Dr. Helmut Wohnout (BKA).

Die Stabsstelle des Beirates wird von MR Wolfgang Martin Trimmel (BKA) geleitet, stellvertretender Leiter ist MR Mag. Stephan Neuhäuser (BKA). Weitere Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter: Andrea Friedrich, B.A., Theresa Brzekoupil, B.A. (Verwaltungspraktikantin).