Der Ausrufung der Republik Österreich am 12. November 1918 um 15 Uhr von der Parlamentsrampe aus waren mehrere wichtige Schritte der Staatsbildung vorausgegangen. Kaiser Karls Völkermanifest vom 16. Oktober 1918, das einen Umbau der Monarchie in einen Bundesstaat ankündigte, kam zu spät, um die Habsburgermonarchie noch zu retten. Es sanktionierte den Zerfall und leitete die Bildung von Nationalräten der einzelnen Nationalitäten ein, der Südslawen, Polen und Tschechen.
Am 21. Oktober 1918 konstituierten sich auch die deutschsprachigen Reichsratsabgeordneten im Sitzungssaal des Niederösterreichischen Landhauses als "provisorische Nationalversammlung des selbständigen deutschösterreichischen Staates”. Zusammengesetzt war diese aus 111 deutschnationalen, 70 christlichsozialen und 39 sozialdemokratischen Abgeordneten des alten Reichsrates. Der eigentliche Akt der Staatsgründung Österreichs, dessen Grenzen vorerst nicht feststanden, erfolgte am 30. Oktober: ein Staatsrat wurde eingerichtet, ein provisorisches Grundgesetz beschlossen und ein beanspruchtes Staatsgebiet definiert. Am 31. Oktober wurden die Staatsfarben rot-weiß-rot und ein vorläufiges Staatswappen (ein mit Hämmern versehener Stadtturm im Roggenkranz) festgelegt.
In Wien amtierten nunmehr parallel zwei Regierungen, die kaiserliche unter Ministerpräsident Heinrich Lammasch und die neue deutschösterreichische unter Staatskanzler Karl Renner. Was die Gesetzgebung betraf, so bestand der Reichsrat vorerst zwar weiter, setze aber keine Initiativen mehr. Das Abgeordnetenhaus trat am 12. November zu einer letzten Sitzung zusammen. Aber auch die Provisorische Nationalversammlung trat erst wieder am 12. November zusammen. Der Waffenstillstand von Villa Giusti am 3. November wurde von der kaiserlichen Regierung abgeschlossen.
Auch in den Ländern bildeten sich neue Landesgewalten. Schon am 22. Oktober versammelten sich im Niederösterreichischen Landhaus die Vertreter der autonomen Landesverwaltungen. Für die Länder wurden analog zur provisorischen Nationalversammlung "provisorische Landesversammlungen" eingerichtet. Die neu konstituierten Länder erklärten ihren Beitritt zum neuen Staat.
Am 12. November versammelte sich eine mehr als hunderttausendköpfige Menschenmenge vor dem Parlament an der Wiener Ringstraße von wo aus Präsident Franz Dinghofer und Staatskanzler Dr. Karl Renner, begleitet von den beiden anderen Präsidenten der Provisorischen Nationalversammlung Karl Seitz und Prälat Johann Nepomuk Hauser am Nachmittag des 12. November die Republik proklamierten. Bereits am Tag davor hatte Kaiser Karl auf jeden Anteil an den Staatsgeschäften verzichtet und die Entscheidung über die zukünftige Staatsform den Österreichern anheimgestellt.
Artikel I des Gesetzes über die Staats- und Regierungsform von Deutsch-Österreich lautete: Deutsch-Österreich ist eine demokratische Republik, Artikel II, Deutsch-Österreich ist ein Bestandteil der Deutschen Republik. In Artikel 9 des am 12. November beschlossenen Gesetzes über die Staats- und Regierungsform wurden die Grundsätze des Wahlrechts für die zu wählende konstituierende Nationalversammlung festgelegt. Sie sollte "auf der Verhältniswahl und auf dem allgemeinen, gleichen, direkten und geheimen Stimmrecht aller Staatsbürger ohne Unterschied des Geschlechts" beruhen.
Die ersten wirklich gleichen Wahlen mit Frauenwahlrecht erfolgten 16. Februar 1919. Anlässlich der konstituierenden Nationalversammlung zogen am 4. März 1919 die ersten acht weiblichen Abgeordneten ins Parlament ein: Anna Boschek, Emmy Freundlich, Adelheid Popp, Gabriele Proft, Therese Schlesinger, Amalie Seidel und Maria Tusch für die Sozialdemokratische Partei sowie Dr. Hildegard Burjan für die Christlichsoziale Partei. 1927 wurde Olga Rudel-Zeynek mit ihrer Wahl zur Bundesratspräsidentin sogar die weltweit erste Frau, die an der Spitze einer parlamentarischen Körperschaft stehen durfte.
Der am 10. September 1919 unterzeichnete Friedensvertrag von Saint-Germain gab dem neuen Staat den Namen "Republik Österreich" und beinhaltete ein Anschlussverbot. Allen politischen und sozialen Problemen zum Trotz – Revolutionsgefahr, Grenzkonflikte, Hyperinflation – wurden zwischen 1918 und 1920 wichtige sozialpolitische Materien wie die Einführung des Achtstundentags, der Arbeitslosenversicherung, des Arbeiterurlaubs, der Betriebsräte, der Arbeiterkammern, des Mieterschutzes und die Verbesserung des Kollektivvertragsrechts und des Jugend- und Frauenschutzes geregelt.