Im Sommer 1917 wurden in den österreichischen Kronländern die Erdäpfel rationiert und der größte Teil der Ernte behördlich requiriert. Landwirten wurde es behördlich verboten Kartoffeln direkt an Endverbraucher zu verkaufen. Dies traf insbesondere die urbane Bevölkerung, die sich wegen der angespannten Versorgungslage im Krieg immer öfter direkt bei Landwirten mit den notwendigsten Lebensmitteln eindeckte. Kartoffeln durften nunmehr ausschließlich mit einem von der "Kriegsgetreideverkehrsanstalt" ausgestellten Transportschein mitgeführt werden. Personen, die die Gendarmerie oder Finanzwache bei der Verbringung von Erdäpfeln ohne Transportschein antraf, wurden die Lebensmittel abgenommen, außerdem wurden empfindliche Geldstrafen verhängt.
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Das Kartoffelunglück (Böhmerwald Volksbote im September 1917)
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