Am 10. August 1918 nahm das neue Ministerium für Volksgesundheit in der Wiener Gluckgasse 1 seine Tätigkeit auf. Dieses Ministerium, Vorgänger des heutigen Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, gilt als erstes Sozialministerium in Europa. Bereits am 24. November 1917 erging die "Allerhöchste Entschließung" Kaiser Karls zur Errichtung des Ministeriums; am 27. Juli 1918 wurde das entsprechende Gesetz beschlossen, das am 10. August 1918 in Kraft trat. Die Wiener Zeitung veröffentlichte am 10. August 1918 im "amtlichen Teil" alle relevanten Informationen über das neue Ministerium (Beamtenschaft, Wirkungskreis und Aufgaben usw.). Allerdings stürzten sich die damaligen Zeitungen vor allem auf eine der ersten Verordnungen des Ministeriums für Volksgesundheit:
"Die Wiener Zeitung veröffentlicht eine Verordnung des Ministeriums für Volksgesundheit vom 8. d. M. über die Uniformierung der dem Ressort dieses Ministeriums angehörenden Staatsbeamten (Sehr wichtig!)..."
(Grazer Tagblatt am 10. August 1918).
Tatsächlich lautete die Verordnung wie folgt: "Auf Grund Allerhöchster Entschließung vom 8. August 1918 wird in Ergänzung des §5 der mit der Verordnung des Gesamtministeriums vom 20. Oktober 1889, R.G.Bl. Nr. 176, erlassenen Vorschrift über die Uniformierung der k.k. Staatsbeamten als Farbe für die Uniformkragen und für die Ärmelaufschlage, dann, für die an den Uniformen anzubringenden Passepoils und die Parolis am Mantelkragen der dem Ressort des Ministeriums für Volksgesundheit angehörigen Staatsbeamten 'Schwarz' festgesetzt."
Mit schwarzem Humor verwiesen einige Journalisten darauf, dass die Farbe "Schwarz" gut in die Zeit passe (Krieg, Spanische Grippe, Hungersnot…).
Beamtenuniformen mussten in der Monarchie privat angeschafft werden, genossen aber hohes Sozialprestige, sodass deren Anschaffungskosten von den "Berechtigten" bereitwillig in Kauf genommen wurden. Das Ende des Ersten Weltkriegs und die Gründung der Republik brachten das Ende der Beamtenuniformen, wobei deren Wiedereinführung während der Kanzlerdiktatur unter Engelbert Dollfuß angedacht aber nicht umgesetzt wurde.
Zum letzten Mal trat ein österreichischer Beamter – der Gesandte Anton Retschek – bei einem offiziellen Anlass in Brasilien im Jahr 1948 in einer k.u.k Vizekonsuls-Uniform auf, was in Wien allerdings Verwunderung hervorrief. Noch im selben Jahr wurde diese Praxis untersagt. (Rudolf Agstner, Handbuch des österreichischen Auswärtigen Dienstes, Band 1: 1918-1938, Zentrale, Gesandschaften, und Konsulate, Wien 2015)
Links:
Die ersten Verordnungen des neuen Ministeriums (Grazer Tagblatt vom 10. August 1918)
Verordnung des Ministeriums für Volksgesundheit vom 8. August 1918 (Wiener Zeitung vom 10. August 1918)