Am 13. November 1917 veröffentlichte die von Anna Boschek herausgegebene Arbeiterinnenzeitung die Beschlüsse der sozialdemokratischen Frauenkonferenz, in der Anna Boschek eine führende Rolle spielte. Unter anderem wurde das Frauenwahlrecht thematisiert und dabei auf das revolutionäre Russland verwiesen, das dieses bereits eingeführt hatte: "Dadurch ist aber auch die Frage des Frauenwahlrechtes allerorts eine dringende Gegenwartsfrage geworden und das um so mehr, als in den vorgeschrittensten Staaten den Frauen bereits politische Rechte eingeräumt sind und das vom Zarismus befreite Rußland jedem Staatsbürger ohne Unterschied des Geschlechtes das gleiche Wahlrecht vom 20. Lebensjahr verleiht!" An die Mitglieder der eigenen Partei wurde appelliert: "Deshalb fordern wir die Genossen und die Genossinnen auf, nicht zu ruhen, bis sie dem allgemeinen und gleichen Wahlrecht aller Staatsangehörigen vom zwanzigsten Lebensjahr an zum Sieg verholfen haben."
Ein Jahr später sollte es endlich soweit sein: Am 12. November 1918 wurde das allgemeine und gleiche Frauenwahlrecht auch in Österreich eingeführt, wobei das Wahlalter mit 20 Jahren festgelegt wurde. Heute beträgt es 16 Jahre. Damit ist Österreich unter den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union das einzige Land, das 16-Jährigen auf allen Ebenen das aktive Wahlrecht einräumt.
Die 1874 geborene Anna Boschek, die aufgrund ihrer Armut bereits als elfjähriges Kind in einer Perlenbläserei arbeiten musste, wurde 1919 als eine der ersten Frauen in den Nationalrat der Republik Österreich gewählt. Heute ist der Anna-Boschek-Hof im 10. Wiener Gemeindebezirk nach ihr benannt.
Links:
Frauenwahlrecht (Die Arbeiterinnenzeitung vom 13. November 1917)
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