Ein für seine Zeit typisches Inserat vom 14. Jänner 1918 macht deutlich, dass die vielgepriesene staatliche Unterhaltszahlung für Angehörige von eingerückten und gefallenen Militärpersonen in Wirklichkeit dürftig ausfiel.
Die Höhe des Unterhaltsbeitrags bemaß sich im Ersten Weltkrieg an der "Militärdurchzugsverpflegung" und war länderweise unterschiedlich geregelt. Den höchsten Tagsatz gab es in Innsbruck mit 1,50 Kronen pro Person (entspricht heute etwa einem Gegenwert von etwa 7 Euro, zieht man die Vorkriegs-Krone als Berechnungsgrundlage heran). Für Kinder unter acht Jahren zahlte der Staat nur die Hälfte. Verdiente eine Frau mit zwei Kindern in Salzburg mehr als 60 Kronen (entspricht etwa einem Gegenwert von 330 Euro), so verlor sie die Anspruchsberechtigung auf Unterstützung.
Die genannten Tagsätze galten als Höchstwerte. Hatte ein Einberufener vor dem Krieg weniger verdient, so bekam seine Familie nicht die volle Unterstützung. Dasselbe galt auch für unehelich geborener Kinder: Wenn der leibliche Vater seine Alimente auf das Mindestmaß beschränkte, sah auch der Staat keine Veranlassung, in ausreichendem Maß für den Lebensunterhalt des Kindes zu sorgen.
Die öffentliche Unterhaltszahlung ermöglichte den Hinterbliebenen in der ersten Kriegszeit noch ein bescheidenes Auskommen; spätestens ab 1916 war sie jedoch durch die Teuerung aller Nahrungsmittel und Bedarfsgegenstände nicht mehr ausreichend.
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Stellengesuch (Salzburger Volksblatt vom 14. Jänner 1918)
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