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Von Tag zu Tag 1917 bis 1919

14. März 1919

Die neue österreichisch-italienische Grenze zwischen Winnbach (Südtirol) und Arnbach(Osttirol) im Jahr 1919
Die neue österreichisch-italienische Grenze zwischen Winnbach (Südtirol) und Arnbach(Osttirol) im Jahr 1919; © Österreichische Nationalbibliothek, Bildarchiv

Mit dem Entstehen von neuen Nationalstaaten auf dem Gebiet der ehemaligen österreichisch-ungarischen Monarchie war es auf einmal notwendig auf Reisen einen Pass mitzuführen. Nicht nur waren 1919 Pässe notwendig, es mussten zusätzlich auch Visen eingeholt werden, was das Reisen zusätzlich erschwerte. Die Illustrierte Kronen-Zeitung erinnerte ihre Leserinnen und Leser am 14. März 1919 über die neuen Einschränkungen im Reiseverkehr:

"In Wien ansässige Personen haben sich bei der Polizeidirektion ihren Paß zu besorgen, die in einem andern Orte Wohnenden bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft. Will jemand das Staatsgebiet eines der Nationalstaaten, die auf dem Boden der Monarchie entstanden sind betreten, so hat er sich auf dem Passe das Paßvisum der betreffenden Gesandtschaft in Wien oder der bezüglichen Paßstelle zu verschaffen. Will zum Beispiel jemand von Wien nach Prag reisen, so muß er sich den Reisepaß bei der Wiener Polizeidirektion lösen und ihn mit dem Visum des tschechischen Gesandten versehen lassen. Das Visum erhält man Josefstädterstraße 103 und Landstraße Hauptstraße Nr. 88. Eine Reise von Prag nach Wien erfordert die Beschaffung des Passes bei der Prager Polizei und nachher des Visums beim deutschösterreichischen Gesandten in Prag. Hält sich ein Reisender, der von Deutschösterreich nach dem Auslande oder von dort nach Deutschösterreich reist, in irgendeinem Orte auf, so muß er den Paß gleich nach seinem Eintreffen dortselbst – in Wien oder Prag bei der Polizei, sonst bei der betreffenden Bezirkshauptmannschaft – neuerlich vidieren lassen. Die Ueberwachung des Reiseverkehrs obliegt den alten und neu errichteten Grenzkontrollstellen, den Grenzpolizeikommissariaten und Polizeiexposituren. Die Grenzkontrolle wird an den nachfolgenden Eisenbahnübergangspunkten ausgeübt werden: Feldkirch, Lustenau, Lindau-Reutin, Kufstein, Mitterwalde-Scharnitz, Salzburg, Simbach-Braunau, Passau-Schärding, Freistadt, Gmünd, Waidhofen an der Thaya, Drosendorf, Raabs an der Thaya, Retz, Laa an der Thaya, Hohenau, Marchegg, Hainburg, Bruck an der Leitha, Ebenfurt, Wiener-Neustadt, Fehring, Leibnitz, Wolfsberg, Klagenfurt und Villach. Der Passantenverkehr an den übrigen Grenzen wird durch die Gendarmerie überwacht."

Link:
Der Paßzwang (Illustrierte Kronen-Zeitung vom 14. März 1919)

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