Heute vor hundert Jahren wurde im Verfassungsausschuss des Parlaments zum ersten Mal der Gesetzesantrag über die Abschaffung des Adels, der Titel und Orden samt damit verbundener Vorrechte diskutiert:
"Nach dem Referat des Nationalrats Winter kam in der Debatte die Ansicht zum Ausdruck, daß die höfischen Titel, dann alle jene, die nicht mit Amt oder Beruf zusammenhängen, abgeschafft werden sollten. Auf Kriegsauszeichnungen hat sich, wie auf eine Anfrage des Nationalrates Meyer festgestellt wurde, die Abschaffung nicht zu beziehen. Da der Vertreter der Staatskanzlei erklärte, daß diese daran sei, eine Gesetzesvorlage auf dieser Grundlage auszuarbeiten, sah der Ausschuß heute von einer Beschlußfassung ab und wird am 24. d. die Debatte über den sozialdemokratischen Antrag und den Gesetzentwurf auf einmal abgeführt werden."
Das Adelsaufhebungsgesetz wurde schließlich am 3. April 1919 einstimmig beschlossen und trat mit 10. April 1919 in Kraft. Aufgehoben wurde dabei das Recht Adelsprädikate, etwa "von", "Edler" oder "Erlauchter", zu verwenden; die Führung von Standesbezeichnungen wie "Fürst" oder "Graf" wurde so wie die Führung von Wappen ebenfalls untersagt. Ausserdem wurden auch bestimmte Titel und Anreden wie zum Beispiel "Geheimer Rat" oder "Exzellenz" abgeschafft. Zuwiderhandelnde konnten zu einer Strafzahlung von bis zu 20.000 Kronen (damals knapp 4.000,- Euro) oder zu Arrest bis zu sechs Monaten verurteilt werden.
Das Adelsaufhebungsgesetz hat zwar bis heute Gültigkeit; da der Bußgeldbetrag aber nie wertangepasst wurde und nach wie vor der alte Kronenbetrag im Gesetzestext steht, beträgt die Maximalstrafe heute nur mehr 14 Cent. Die letzte Verurteilung erfolgte 2007, wobei die ursprünglich verhängte Höchststrafe im Berufungsweg auf 10 Cent reduziert wurde.
Links:
Abschaffung von Adel, Titel und Orden (Neuigkeits-Welt-Blatt vom 15. Jänner 1919)
Weiterlesen: Adelsaufhebungsgesetz (Rechtsinformationssystem RIS)
Weiterlesen: Höhere Strafen für "Adelige" gefordert (Die Presse vom 23. April 2015)