Aufgrund des zunehmenden Soldatenmangels in der Österreich-Ungarischen Armee wurden ab März 1917 auch weibliche Hilfskräfte beschäftigt, die vor allem als Köchinnen, Wäscherinnen, als Personal im Hausdienst oder als Kanzleikräfte zum Einsatz kamen. Zum Hilfsdienst wurden Frauen im Alter zwischen 18 und 40 Jahren zugelassen. Die Bewerberinnen mussten unbescholten sein, einen einwandfreien Leumund haben, politische zuverlässig sein und die "moralische" und physische Eignung für den Heeresdienst nachweisen. Die dafür im Kriegsministerium zuständigen "Frauenreferate" wurden allerdings weiterhin von Männern geleitet.
Die Voraussetzungen für den Einsatz von Frauen im Heer wurden ab 1917 geschaffen und für die damalige Publizistik reich bebildert in Österreichs Illustrierter Zeitung am 17. März 1918 beschrieben: "Die Errichtung von Vermittlungs-Aemtern, von Schulen zu Ausbildungszwecken, von Heimen und Wohnlichkeiten für militärische weibliche Hilfskräfte wurde besprochen. Um auch eine richtige Vorstellung von allen diesen Einrichtungen zu erwecken, sei an Hand mehrerer Bilder gezeigt, auf wie hoher Stufe hier diese Fürsorgetätigkeit bereits angelangt ist."
Die Unterbringung und Verpflegung weiblicher Hilfskräfte erfolgte in 2 Kategorien: In der bessergestellten Kategorie A befanden sich Assistentinnen, Telefonistinnen und Kanzleihilfskräfte, in Kategorie B Köchinnen, Schneiderinnen, Wäscherinnen und Hauspersonal. Den Frauen der Kategorie A kam in "Frauenheimen" sowohl eine bessere Verpflegung als auch eine komfortablere Unterkunft zu als jenen der Kategorie B. Doch egal wie weit Frauen in die männliche Welt des Militärs vordrangen, so blieben sie doch Männern weiterhin untergeordnet. Weiblichen Hilfskräften kam selten Dank zu, im Gegenteil wurden sie meistens sexualisiert und ihnen eine lockere Sexualmoral unterstellt.
Links:
Frauenfürsorge im Kriege (Österreichs Illustrierte Zeitung vom 17. März 1918)
Weiterlesen: "Weibliche Hilfskräfte" in der österreichisch-ungarischen Armee im Ersten Weltkrieg (PDF)