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Von Tag zu Tag 1917 bis 1919

18. Jänner 1918

Dienstbotin mit Herren um 1914
Dienstbotin mit Herren um 1914; © Emil Mayer, Gemeinfrei

Am 18. Jänner 1918 griff das Neue Wiener Journal die "Dienstbotenfrage" auf und schlug vor Hausgehilfinnen zentrale Wohnstätten und geregelte Arbeitszeiten zu gewährleisten.

Vor dem Ersten Weltkrieg arbeitete über ein Drittel der berufstätigen Frauen in Wien als Dienstbotinnen in bürgerlichen Haushalten. Sie stammten zum Großteil aus Böhmen, Mähren und Ungarn und lebten unter prekären Arbeits- und Wohnbedingungen. Schlecht bezahlt und ohne geregelte Arbeitszeiten, mussten sie sich mit provisorischen Schlafgelegenheiten begnügen, die abends im herrschaftlichen Vorzimmer, in der Küche oder im Bad aufgestellt wurden.

Die Dienstbotenfrage war deshalb sowohl für christlichsoziale Fürsorgeorganisationen als auch für die sozialdemokratische Frauenbewegung ein Dauerthema. Während des Ersten Weltkriegs wanderten Dienstbotinnen aber zunehmend in die Rüstungsindustrie ab, wodurch es für bürgerliche Haushalte schwieriger wurde, Personal zu rekrutieren.

Erst nach dem Zusammenbruch der Monarchie wurde aber mit dem Hausgehilfengesetz vom 26. Februar 1920 ein modernes einheitliches Arbeitsrecht für hauswirtschaftliches Personal geschaffen (Recht auf Ruhezeit und einen verschließbaren Schlafraum).

1927 wurde die Altersversorgung von Hausangestellten durch die allgemeine Einführung von Altersfürsorgerenten geregelt. Nach der Wirtschaftskrise 1929 verschwand das Berufsbild der Dienstboten fast vollständig. Ende 1931 gab es in Wien nur noch 12.054 Hausgehilfen.

Link:
Hauskulturzentralen (Neues Wiener Journal vom 18. Jänner 1918)

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