"Essen und Trinken, das muss der Mensch immer!" Gastronomen könnten sich eigentlich immer sicher sein, auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, ausreichend Nachfrage zu haben. Allerdings führte die Mangelwirtschaft des Ersten Weltkriegs dazu, dass Gastwirte ihre Gäste nicht mehr versorgen konnten. 1918 spitzte sich die Lage zu und es kam zu massenhaften Schließungen von Gasthäusern:
"Die täglich zunehmenden Schwierigkeiten der Versorgung der Gasthäuser mit Lebensmitteln haben in Wien einen Umfang angenommen, der viele Inhaber zur zeitweiligen oder dauernden Sperrung ihrer Betriebe nötigt. Nach einer in der vorigen Woche vorgenommenen Schätzung betrug die Zahl der infolge Mangels jeglicher Vorräte sowie infolge der Unmöglichkeit genügenden Einkaufes geschlossenen Wiener Gasthäuser insgesamt hundert. Diese Ziffer hat sich innerhalb weniger Tage verdoppelt, und die Befürchtung ist berechtigt, daß eine weitere, ziemlich rasche Zunahme erfolgen wird."
Doch nicht nur die Mangelwirtschaft sorgte für Frust und Verdruss bei den Gastwirten, sondern auch gesetzliche Verordnungen. So trat etwa im Februar 1918 die "Verordnung über die Verköstigung außerhalb des Haushaltes" in Kraft, die die Ausgabe von Speisen und Getränken pro Gast beschränkte. Auch die zwangsweise Abgabe von Metallen brachte manche Gastronomen in Bedrängnis, da etwa Zinnleitungen zum Ausschank von Bier benötigt wurden.
Links:
Sperrung von 200 Wiener Gasthäusern (Linzer Tages-Post vom 18. Juli 1918)
Heute vor 100 Jahren: Beschlagnahme von Lebensmitteln in Gast- und Kaffeehäusern (5. Februar 1918) Heute vor 100 Jahren: Requisition von Zinnröhren in Gasthäusern (26. Februar 1918)