Die k.k. Statthalterei für Tirol und Vorarlberg verordnete am 19. September 1917, dass 75 Prozent der Tiroler Weinernte von der "Wein-Übernahmsstelle" in Bozen (heute in Südtirol) übernommen werde, um das Heer und die Zivilbevölkerung ausreichend mit Wein zu versorgen. Zur Durchführung dieser Maßnahme wurde auf "gut-österreichisch" ein achtköpfiger Beirat eingerichtet, der aus Vertretern der Winzer, Weinhändler, Konsumenten sowie der Zivil- und Militärverwaltung bestand. Die Auswahl der Rebsorten blieb aber der "Wein-Übernahmsstelle" alleine vorbehalten. Zusätzlich wurde eine Kellersperre verhängt, sodass der Freiverkauf der verbleibenden 25 Prozent des Tiroler Weines erst nach dem 15. Dezember 1917 beginnen konnte.
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Verordnung der k.k. Statthalterei für Tirol und Vorarlberg betreffend die Regelung des Weinverkehres (Vorarlberger Landes-Zeitung vom 19. September 1917)