Mit Beginn des vierten Kriegsjahres wurden auch die 1900 geborenen Jugendlichen zum Militärdienst einberufen. Alle achtzehnjährigen österreichischen und ungarischen Staatsbürger sowie "auch jene, welche eine ausländische Staatsangehörigkeit nicht nachzuweisen vermochten", hatten vor der Musterungskommission zu erscheinen. Ausgenommen waren lediglich die bereits als Landsturmpflichtige eingezogenen Männer sowie die "offenkundig Nichtgeeigneten", welche an "Mangel eines Fußes oder einer Hand, Erblindung beider Augen, Taubstummheit, Kretinismus, gerichtlich erklärtem Irrsinn, Wahnsinn oder Blödsinn bei entsprechendem Nachweis" litten.
Alle anderen hatten sich bis längstens 9. Jänner 1918 im Gemeindeamt beziehungsweise Magistrat ihres Aufenthaltsortes zu melden. Wer die Meldung unterließ, warnten die Zeitungen einhellig, der würde von den politischen Behörden "strenge bestraft".
In Wien fand die Musterung in "Drehers Bierhalle" in der Landstrasser Hauptstraße 97 statt.
Siehe auch die Landwehrmusterung am 15. Oktober 1917.
Link:
Die Musterung der Achtzehnjährigen (Neue Freie Presse vom 2. Jänner 1918)