Schon unmittelbar nach Kriegsbeginn 1914 verschlechterten sich die Lebensumstände der österreichischen Arbeiterschaft. So wurden beispielsweise die gesetzlichen Bestimmungen über die Sonn- und Feiertagsruhe gelockert, die Arbeitszeit in kriegswirtschaftlich wichtigen Betrieben auf bis zu 13 Stunden täglich angehoben, und die seit 1885 verbotene Nachtarbeit von Frauen und Jugendlichen wieder eingeführt.
Die Unzufriedenheit in der Arbeiterschaft wurde größer und äußerte sich in Arbeitsniederlegungen. Nach dem großen Jännerstreik 1918, an dem etwa 370.000 Arbeiterinnen und Arbeiter teilnahmen, stellte sich für die österreichisch-ungarischen Unternehmer die Frage, wie man den Arbeitsniederlegungen der immer kriegsmüder werdenden Arbeiterschaft Herr werden könne. Auf Seiten der Unternehmerschaft gab es "Scharfmacher" und "Beschwichtiger", also jene, die Streiks mit dem Standrecht und Hinrichtungen bekämpfen wollten, beziehungsweise diejenigen, die die Situation mit sozialen Zugeständnissen in den Griff bekommen wollten.
Die "Scharfmacher" feierten im Herbst 1917 einen kleinen Erfolg, wie die Arbeiter Zeitung am 20. November berichtete. Aufgrund des "Kriegsleistungsgesetzes" hatten die Belegschaften der kriegswichtigen Industrie (1917/18 waren das in der österreichischen Reichshälfte 1,3 Millionen Menschen in 4.500 Betrieben, darunter 363.000 Frauen) ab sofort allen Befehlen der militärischen Leiter Folge zu leisten und unterstanden militärischer Disziplinar- und Strafgewalt. Bei "Widersetzlichkeit" wie etwa Unpünktlichkeit oder "Krankfeiern" konnten Arreststrafen bis zu 30 Tagen verhängt werden, die mit zeitweiligem Fasten bei Wasser und Brot oder in "Schließen und Spangen" verschärft werden konnten.
Links:
Die Militarisierung der Arbeiter (Arbeiter Zeitung vom 20. November 1917)
Weiterlesen: Der Jännerstreik 1918