Am 19. September beschlossen die Kaufleute in Mattighofen in Oberösterreich die Ladenschlusszeit auf Kriegsdauer jeden Sonntag bereits auf 12 Uhr zu Mittag herabzusetzen. Bis zum Ende der Monarchie galten tägliche Ladenöffnungszeiten von fünf Uhr in der Früh bis 20 Uhr Abends, im Lebensmittelhandel sogar bis 21 Uhr. Die tägliche Arbeitszeit dauerte bis zu 14 Stunden, in Ausnahmefällen sogar länger. Die Sonntagsruhe wurde bereits 1895 geregelt, allerdings galten zahlreichen Ausnahmen, insbesondere auch für die Lebensmittelbranche. Bis zum Ende der Monarchie wurden arbeitsrechtliche Regelungen eher nachlässig beachtet und oft gebrochen. 1908 erhob beispielsweise das k.k. Handelsministerium, dass 35% aller österreichischen Kinder unter Missachtung der Gewerbeordnung zu Arbeitsleistungen herangezogen wurden, wobei knapp die Hälfte dieser Kinder jünger als elf Jahre war.
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Sonntagsruhe in Mattighofen (Neue Warte am Inn vom 21. September 1917)
Weiterlesen: Die Entwicklung des Arbeitsrechts in Österreich (PDF)