Der "Reichsverband der Kinematographenbesitzer in Oesterreich" beklagte sich am 22. September 1917 bitter darüber, dass Kinobetreibern von Verleihfirmen unzensurierte Filme angeboten und vermittelt wurden, die erst im Anschluss an ihren Verleih von der Polizeidirektion "um eine mitunter nicht unbedeutende Meteranzahl" gekürzt würden. Bezahlen mussten die Kinobetreiber allerdings die volle Meterlänge des Filmes:
"Der Reichsverband richtet daher an die hohe k.k. Polizeidirektion das ganz ergebene Ansuchen, dieselbe geruhe als Aufsichtsbehörde die auf die Abstellung der zweifellos unzulässigen Vorführung unzensurierter Filme durch die Filmleihanstalten abzielenden behördlichen Maßnahmen zu treffen und insbesondere zur Ausübung der Kontrolle fallweise auch zu den seitens der Filmleihanstalten vorgenommenen Filmvorführungen behördliche Organe zu delegieren."
Schon vor dem Ersten Weltkrieg wurde die Filmzensur von der Polizeidirektion Wien durchgeführt. Während des Krieges existierte als zusätzliche Zensurbehörde das "Kriegsüberwachungsamt". Seitens der Zensur waren "mit Geschmack gewählte Naturaufnahmen, die eines gewissen aktuellen Anstriches nicht entbehren sollen, gewisse Films patriotischer Tendenz, wie Manöver, Übungen und das Leben unserer oder verbündeter Truppen, die der gegenwärtigen Stimmung Rechnung tragen und durch Strammheit und Haltung das Vertrauen zu unseren Armeen kräftigen" besonders erwünscht (Kinematographische Rundschau 1914).
Links:
Ueber Leihbestimmungen (Der Kinobesitzer vom 22. September 1917)
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