Am 23. Oktober 1917 berichtete das Neuigkeits Welt Blatt von einem außergewöhnlichen Strafprozess. Am Strafgericht in Innsbruck hatten sich ein Lokomotivführer und ein Heizer wegen schwerer Körperverletzung zu verantworten, da sie während einer Betriebsfahrt einen Eisenbahnbediensteten überfahren hatten, der den Folgen seiner schweren Verletzungen erlag.
Schien vor Verhandlungsbeginn das schuldhafte Verhalten der beiden Angeklagten festzustehen, nahm der Prozess einen für damalige Zeiten ungewöhnlichen Verlauf: Der Verteidiger verlangte erfolgreich einen Lokalaugenschein und eine gemeinsame Fahrt des gesamten Gerichtshofes auf der Unglückslokomotive, um festzustellen, ob die beiden Angeklagten an dem Unfall tatsächlich schuldig gewesen seien.
Über die Entscheidung des Strafgerichts schrieb das Neuigkeits Welt Blatt: "Der Antrag wurde angenommen und das Dreirichterkollegium, der Staatsanwalt und der Verteidiger befuhren auf der Lokomotive die Unfallstelle. Auf Grund des Ergebnisses des Lokalaugenscheins wurden beide Angeklagte freigesprochen."
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Der Gerichtshof auf der Lokomotive (Neuigkeits Welt Blatt vom 23. Oktober 1917)