Im Ersten Weltkrieg übernahm die militärische Führung die Kontrolle über die Informationserstellung, indem schon unmittelbar nach Beginn der Kampfhandlungen im Kriegsministerium das "Kriegsüberwachungsamt" eingerichtet wurde, dem auch die Pressezensur oblag. Zeitungsherausgeber mussten dem "Kriegsüberwachungsamt" rechtzeitig Pflichtexemplare ihrer Zeitungen zur Überprüfung zukommen lassen; militärische Nachrichten durften überhaupt erst nach Zulassung durch das "Kriegspressequartier" bzw. des Kriegsministeriums veröffentlicht werden. Medienvertreter wurden ab 1915 täglich am späten Nachmittag in den Räumen des "Kriegsüberwachungsamtes" über die verordneten Sprachregelungen informiert.
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Das zensurierte Wiener Montag-Journal vom 24. September 1917
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