Am 25. März 1918 berichtete das Wiener Montagsjournal vom Vorhaben des "Volksbekleidungsamts" (ein im Weltkrieg eingerichtetes Amt, das Kleider-Bezugsscheine ausstellte) noch vor Ostern billige Kleidung an den Mittelstand auszugeben:
"Alle Personen welche nicht zu den 'Mindestbemittelten' gehören, über ein Einkommen von nicht mehr als 6000 K [2.944,- Euro] jährlich beziehen, gelten als zum Mittelstand gehörig. Das Einkommen erhöht sich für die Frau um 3000 K für [1.472,- Euro] jedes Kind um 1500 K [736,-], sodaß eine Familie, die bis 16.000 K [7.851,- Euro] Einkommen hat, zum Mittelstand zählt. Die zur Ausgabe gelangenden Kleider sollen nicht nur gut und billig sondern auch geschmackvoll sein und dafür hat das Amt ausreichend Sorge getragen. Die zur Ausgabe gelangenden Kleider sollen nicht nur gut und billig sondern auch geschmackvoll sein und dafür hat das Amt ausreichend Sorge getragen. Bewerber um Mittelstandkleider haben an der Hand ihrer Einkommensbelege, für deren Richtigkeit sie unter Straffolgen verantwortlich sind, das Recht bei irgendeiner Ausgabestelle des Volksbekleidungsamtes ihren Bedarf anzusprechen. Sollten sich die Versicherungen des Amtes bewahrheiten dann ist für den Mittelstand eine Erleichterung geschaffen, für die er gewiß sehr dankbar sein wird, schon darum, weil man zum ersten Mal auch den Mittelstand einer allgemeinen Fürsorge für wert befindet."
Tatsächlich klagten die sich dem "Mittelstand" zurechnenden Medien in der Monarchie schon seit längerer Zeit darüber, dass der Mittelstand von Sozialleistungen ausgeschlossen blieb und wegen der kriegsbedingten Mangelwirtschaft teilweise schlechter versorgt wurde als ärmere Bevölkerungskreise.
Links:
Kleider für den Mittelstand (Wiener Montagsjournal vom 25. März 1918)
Heute vor 100 Jahren: Die Entfremdung des bürgerlichen Mittelstandes von der Monarchie