Die Einschränkungen wegen der Mangelwirtschaft während des Ersten Weltkrieges hatten auch Auswirkungen auf besondere Feste, worauf das Grazer Tagesblatt am 27. März hinwies. So hatte etwa die Bezirkshauptmannschaft in Hallein Anfang 1918 eine Kundmachung erlassen, mit der Festessen bei Bauernhochzeiten eingeschränkt werden sollten. Diese Anordnung befand das Grazer Tagblatt als "sehr vernünftig" und bezeichnete sie pathetisch als "die sechs Gebote von Hallein":
"Wenn es auch der Bevölkerung nicht verwehrt werden soll, anläßlich von Hochzeiten einige fröhliche Stunden zu verbringen, so kann doch anderseits ein übermäßiger Verbrauch von Lebensmitteln bei solchen Gelegenheiten unter seinen Umständen geduldet werden. Im Sinne der Gewerbeordnung werden daher folgende Anordnungen getroffen: Hochzeitsmähler und alle anderen Festessen dürfen nur mit besonderer Bewilligung der Bezirkshauptmannschaft abgehalten werden, um die sich der betreffende Wirt mindestens zehn Tage vorher zu bewerben hat. In dem Ansuchen muß genau angegeben werden, welche Speisen und Getränke abgegeben werden und welche Preise dafür verlangt werden sollen. Solche Festmähler dürfen nicht länger als höchstens drei Stunden dauern. Der Beginn der Mahlzeit ist in dem Ansuchen anzugeben. Nach Ablauf der drei Stunden darf der Wirt einen Teilnehmer des Mahles weder Speisen noch Getränke verabreichen. Ebenso ist es nicht gestattet, daß das Mahl in einem anderen Gasthause fortgesetzt wird. Endlich: Es ist den Wirten untersagt, für solche Veranstaltungen von Gästen Mehl, Milch, Butter oder Schmalz entgegenzunehmen."
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Die sechs Gebote von Hallein (Grazer Tageblatt vom 27. März 1918)
Heute vor 100 Jahren: Eheschließungen in den kriegsführenden Staaten