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Von Tag zu Tag 1917 bis 1919

29. Dezember 1918

Wiener Typen: Schusterbub im Jahr 1886
Wiener Typen: Schusterbub, 1886; © Österreichische Nationalbibliothek, Bildarchiv

Am 29. Dezember 1918 berichtete die Illustrierte Kronenzeitung über das neue Kinderarbeitsgesetz, das bereits in den letzten Tagen der Monarchie durch das im Spätsommer 1918 errichtete Sozialministerium verschärft worden war:

"Danach dürfen Knaben und Mädchen vor dem vollendeten 14. Lebensjahr nur insoweit verwendet oder sonst beschäftigt werden, als sie dadurch in ihrer Gesundheit nicht geschädigt, in ihrer körperlichen und geistigen Entwicklung oder in ihrer Sittlichkeit nicht gefährdet und in der Erfüllung ihrer Schulpflicht nicht behindert werden. Die Verwendung von Kindern vor dem vollendeten 12. Lebensjahr ist verboten. Nur in der Landwirtschaft und im Haushalt dürfen Kinder schon nach dem vollendeten 10. Lebensjahr zu leichten Arbeiten verwendet werden. Im Betriebe des Gast- und Schankgewerbe dürfen Kinder nicht bei dem Anfüllen der Getränke und bei der Bedienung der Gäste verwendet werden. Bei öffentlichen Schaustellungen und Aufführungen dürfen Kinder weder verwendet noch sonst beschäftigt werden. Wer Kinder beschäftigt, hat für jedes Kind eine besondere Arbeitskarte zu verlangen. Die Verwendung der Kinder in der Zeit zwischen 8 Uhr abends und 7 Uhr morgens ist verboten. In der Landwirtschaft und im Haushalt ist den Kindern während der Nachtzeit eine ununterbrochene Ruhe von 10 Stunden im Winter und 8 Stunden im Sommer zu gewähren."

Erste Maßnahmen, um Kinder einigermaßen vor Arbeitsausbeutung zu schützen, wurden in der Monarchie im Jahr 1842 mit einem Hofkanzleidekret gesetzt: Von nun an durften Kinder – mit wenigen Ausnahmen – erst ab dem vollendeten 12. Lebensjahr einer regelmäßigen Arbeitstätigkeit nachgehen. Die maximale Arbeitszeit betrug bis zum 16. Lebensjahr 12 Stunden, Nachtarbeit wurde verboten.

Heute wird Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen im "Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz" von 1987 geregelt.

Links:
Das Gesetz über die Kinderarbeit (Illustrierte Kronen-Zeitung vom 29. November 1918)
Heute vor 100 Jahren: Das Sozialministerium nimmt seine Arbeit auf (10. August 1918)
Weiterlesen: Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz 1987 
Weiterlesen: Geschichte der Kinderarbeit

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