Am 31. März 1919 begann im Favoritner Arbeiterheim, das in der Laxenburger Straße 8 im 10. Wiener Gemeindebezirk lag, eine dreitägige Konferenz der der Hotel-, Gast- und Kaffeehausangestellten. Gefordert wurden unter anderem geregelte Arbeitszeiten, etwa eine 6-Tage-Woche mit maximal 78 Arbeitsstunden, und die Abschaffung des Trinkgelds. Letzteres ersetzte damals einen Teil des Lohnes, und Kellner – "gelernte" Kellner wurden als "Marqueure" bezeichnet – mussten sogar einen Prozentsatz des Trinkgeldes an den Lokalbetreiber abführen. Wichtig war den Gastwirtegehilfinnen und -gehilfen (darunter 11.000 Frauen und knapp 6.000 Männer) auch die Zusammenlegung der drei für sie zuständigen Krankenkassen und die Aufhebung der Konzessionspflicht, da kaum neue Gastwirtschaftskonzessionen erteilt wurden und bestehende bei Geschäftsübergaben um sehr hohe Summen verkauft wurden. Die Arbeiter-Zeitung kündigte die Konferenz am 30. März an:
"Die Zustände, die unter den Hotel-, Gast- und Kaffeehausangestellten herrschen, sind ein Hohn auf alle gesundheitlichen Vorschriften. Schon die schrankenlose Ausbeutung der Lehrlinge hindert die Entwicklung des Körpers und des Geistes. Dabei wird das Personal durch eine unmoralische Trinkgeldwirtschaft korrumpiert und der Lohn, der bezahlt wird, steht immer noch auf der gleichen Höhe wie vor dreißig Jahren. Dazu kommen die Haftung der Kellner für Waren, Geschirr und Eßzeug und ein unkontrollierbares Verrechnungssystem. Alle diese skandalösen, nur der Gewinnsucht der Unternehmer dienenden Zustände sind jetzt unerträglich geworden. Die gastgewerbliche Arbeiterschaft ist fest entschlossen, damit aufzuräumen […] Gefordert wird: achtstündiger Arbeitstag, Sperre der Einstellung von Lehrlingen zur Entlastung des mit vielen Tausenden überfüllten Arbeitsmarktes, Festsetzung der Löhne, die für alle Hotel-, Restaurant- und Kaffeehauskellner gleich und so hoch sein müssen, daß niemand auf das Trinkgeld angewiesen ist; Aenderung der Verrechnung zwischen Unternehmer, Kellner und Gast und Aufhebung der Inventarhaftung und der Prozentzahlung; Regelung des Lehrlingswesens; Aufhebung der Konkurrenz zwischen männlicher und weiblicher Arbeitskraft nach dem Prinzip: für gleiche Arbeit gleichen Lohn; Herausgabe eines besonderen Schutzgesetzes für alle Angestellten im Gast- und Schankgewerbe. Außerdem wird die Bereinigung der Hotel-, Gast- und Kaffeehausgehilfenkrankenkassen angestrebt. Die Gehilfenschaft ist fest entschlossen, diese Forderungen mit allem Nachdruck zu vertreten."
Links:
Lohnbewegung unter der gastgewerblichen Arbeiterschaft (Arbeiter-Zeitung vom 30. März 1919)
Weiterlesen: Konferenz der Hotel-, Gast- und Kaffeehausangestellten (ausführlicher Bericht in der Arbeiter-Zeitung vom 1. April 1919)
Weiterlesen: Konferenz der Hotel-, Gast- und Kaffeehausangestellten (ausführlicher Bericht in der Arbeiter-Zeitung vom 2. April 1919)