Im Ersten Weltkrieg mangelte es nicht nur an Ressourcen, es kam auch zu einem Arbeitskräftemangel. Besonders landwirtschaftliche Betriebe waren davon betroffen, weshalb sich die Urlaubsgesuche der Soldaten im Frühjahr 1918 häuften. Die Gesuche wurden allerdings nur selten bewilligt, was die Soldaten als ungerecht empfanden und die Stimmung an der Front negativ beeinflusste.
Der Allgemeine Tiroler Anzeiger berichtete am 5. April 1918: "Die Ansuchen von Angehörigen der Militärpersonen um Erteilung von landwirtschaftlichen Urlauben häufen sich beim Kriegs Ministerium derart, daß sich dieses im Einvernehmen mit dem k.k. Ministerium für Landesverteidigung genötigt sieht, folgendes zu verlautbaren: Das Einbringen von Gesuchen beim Kriegsministerium ist vollkommen zwecklos, da nach den bestehenden Erlässen dem Kommandanten des Ersatzkörpers, bezw. einer Anstalt das Recht der Beurlaubung zusteht und das Kriegsministerium bei einer eventuellen Beurlaubung doch erst das Gutachten desselben in Beziehung auf Entbehrlichkeit und Berücksichtigungswürdigkeit des Reklamierten einholt. Es hat demnach die Vorlage dieses Gesuches beim Kriegsministerium bloß eine Verzögerung zur Folge. Völlig zwecklos ist das Einbringen von Gesuchen um Beurlaubung von Personen, die der Armee im Felde angehören. Diese Gesuche werden vom Kriegsministerium lediglich dem zuständigen Kommando im Felde übermittelt. Bemerkt sei, daß vom Kriegsministerium im Einvernehmen mit dem k.k. Ministerium für Landesverteidigung bei Herausgabe der diesbezüglichen Erlässe allen militärischen Behörden zur Pflicht gemacht wurde, für die weitgehendste Urlaubsmöglichkeit, besonders bei den den landwirtschaftlichen Berufen angehörenden Personen, zu sorgen. Auch wird betont, daß die beim Rapporte vorgebrachte Bitte vollkommen genügt und nicht erst durch zahlreiche Gesuche unterstützt werden muß."
Auch heute wird Soldaten des österreichischen Bundesheeres nur in dringenden Fällen, insbesondere aus familiären oder persönlichen Gründen, eine Dienstfreistellung gewährt. Dies aber auch nur unter der Voraussetzung, dass der Dienstfreistellung keine militärischen Erfordernisse entgegenstehen.
Links:
Erledigung von Urlaubsgesuchen (Allgemeiner Tiroler Anzeiger vom 5. April 1918)
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