Am 5. Dezember bestätigte das Oberlandesgericht Linz ein Urteil gegen die Gemeinde Bad Ischl über die Zahlung von Schmerzensgeld und Heilungskosten in der Höhe von 7.208 Kronen (entspricht ungefähr EURO 42.000,- legt man der Berechnung den Wert der Krone unmittelbar vor Kriegsausbruch zugrunde).
Was war geschehen? Im Juli 1917 befand sich eine Familie aus Wien auf Sommerfrische in Bad Ischl, wo es während eines Spaziergangs durch den Kurpark zu einem folgenschweren Zwischenfall kam. Genau in dem Moment, als der schulpflichtige Sohn der Familie Alois P. unter einer Bogenleuchte stand, löste sich die Lampe und traf den Buben am Kopf. Alois P. wurde schwer verletzt und erlitt einen Schädelbasisbruch.
Der Vater des Schülers klagte daraufhin die Gemeinde, da diese – als Eigentümerin des Elektrizitätswerks – unqualifiziertes Personal für die Wartung der Lampen eingesetzt hätte, und daher hafte: "Das Drahtseil, an dem die Lampe hing, sei beim Sturze gerissen, weil es rostig war, was bei genügender Kontrolle hätte bemerkt werden müssen."
Das Erstgericht in Wels gab dem Kläger deshalb Recht. Zwar berief die Gemeinde Bad Ischl gegen das erstinstanzliche Urteil, blieb damit aber vor dem Berufungssenat des Oberlandesgerichts Linz erfolglos.
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Aus dem Gerichtssaale (Linzer Tages-Post vom 7. Dezember 1917)