Das Neue Wiener Tagblatt berichtete am 5. Februar 1918 vom Inkrafttreten einer "Verordnung über die Verköstigung außerhalb des Haushaltes" zur Beschränkung der Speisenabgabe in Gasthäusern, die den Zweck verfolgte "der Überversorgung gewisser Kreise der Bevölkerung im Gasthause nach Möglichkeit zu steuern, indem einem Gast bei einer Mahlzeit nur eine beschränkte Anzahl von Speisen verabreicht werden darf. Ferner werden die Gastwirte verpflichtet, Hauptmahlzeiten nur innerhalb bestimmter Stunden, deren Festsetzung ihnen überlassen ist, zu verabfolgen. Die gewählten Speisestunden sind jedoch der Behörde anzuzeigen." (Hervorhebungen im Original). Außerdem wurde ein "Menüzwang" eingeführt, der Gastwirte dazu zwang ein dreigängiges Menü der Behörde anzuzeigen, die den Preis festsetzte, der sich zwischen 4 und 5 Kronen bewegte (heute etwa EUR 4,-).
Sorgte schon diese Verordnung und die bei Zuwiderhandeln angedrohten Strafen (6 Monate Arrest oder 20.000 Kronen Geldstrafe, umgerechnet etwa EUR 3.500,-) in der Gastronomie für Empörung, führten die Maßnahmen des Kriegswucheramts, das in den Gastwirtschafts-, Hotel- und Kaffeehausbetrieben Requirierungen und Beschlagnahmen von Lebensmitteln vornahm, zu Protesten im Wiener Gemeinderat und bei Bürgermeister Weiskirchner, der sich – so das Neue Wiener Tagblatt – allerdings ahnungslos gab.
Link:
Beschlagnahme von Lebensmitteln in Gast- und Kaffeehäusern (Neues Wiener Tagblatt vom 5. Februar 1918)