Da im Verlauf des Ersten Weltkrieges immer neue Soldaten in die Schlacht geworfen wurden, kam es zu einer zahlenmäßigen Dominanz von Frauen in der Bevölkerung des Hinterlandes, die Geburtenraten sanken und die die damals geltende Sexualmoral wurde immer öfter in Frage gestellt (während unter anderem die sexuelle Mobilität der Soldaten akzeptiert war, wurde sie bei Frauen verurteilt).
Sittenpolizeiliche Maßnahmen richteten sich insbesondere gegen unverheiratete Frauen beziehungsweise gegen Frauen, die außereheliche Beziehungen eingingen. Eine der vielen Maßnahmen, mit der staatlicherseits versucht wurde, auf Frauen im Sinne der geltenden Sexualmoral einzuwirken, war die Erlaubnis für verlobte Frauen den Namen ihres im Krieg gefallenen Bräutigams anzunehmen und sich offiziell mit "Frau" (anstatt "Fräulein") zu betiteln. Allerdings führte das offenbar nicht zu dem gewünschten Ziel, wie aus einem Artikel des Allgemeinen Tiroler Anzeigers hervorgeht: "Mit Rücksicht auf die bisher gemachten Erfahrungen wurden nun, wie man uns mitteilt, die politischen Behörden beauftragt, bei solchen Ansuchen in Hinkunft auch auf den Nachweis des moralischen Verhaltens der betreffenden Braut zu bestehen. Die Absicht des Gefallenen, die in Frage kommende Gesuchswerberin zu ehelichen, ist durch Zeugen oder durch Korrespondenzen zu erweisen." (Hervorhebung im Original).
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Namensänderungen der Kriegerbräute (Allgemeiner Tiroler Anzeiger vom 5. November 1917)
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