Am 7. März 1919 veröffentlichte das Grazer Tagblatt ein Aviso an seine Leserinnen und Leser betreffend die deutschösterreichische Währung. So wie in den anderen Nachfolgestaaten der habsburgischen Monarchie waren unkontrollierte Mengen altösterreichischer Banknoten und Briefmarken im Umlauf. Um die finanztechnische Kontrolle zurückzugewinnen, wurde eine bestimmte Menge an Banknoten von der ehemaligen österreichisch-ungarischen Bank, der heutigen Nationalbank, abgestempelt und mit einer Übergangszeit zur einzig gültigen Währung erklärt:
"Darnach werden in Deutschösterreich im Umlaufe befindliche Noten der Österr. – Ungar. Bank mit Ausnahme der Ein- und Zweikronennoten durch einen amtlichen Aufdruck in der Weise gekennzeichnet, daß jede Note mit der deutschen Textseite einen roten Aufdruck in Form einer aus runden Guilloche-Rosetten gebildeten Vignette erhält, in deren Längsrichtung in roter Schrift das Wort 'Deutschösterreich' angebracht ist […] Als Frist für die Kennzeichnung der Banknoten wird die Zeit zwischen 12 und 24. März festgesetzt. Innerhalb dieser Frist sind von den Besitzern die noch nicht gekennzeichneten Noten zum Umtausch gegen gestempelte Noten einzureichen."
Links:
Die Banknotenstempelung (Grazer Tagblatt vom 7. März 1919)
Weiterlesen: Die Währungstrennung (Mag. Günter Ehweiner, aus "Geld- und Bankwesen in der ersten Republik")