Der November 1918 war eine bewegte und unsichere Zeit, die vom Übergang von der Monarchie zur Republik geprägt war. Man musste sich nun an eine neue Staatsform anpassen, mit der Österreich bis dahin noch keine Erfahrungen hatte, die Grenzen des neuen Staates waren ungewiss und es war unklar welche Verordnungen und Gesetze gerade in Geltung waren.
Ungewiss waren auch die Folgen der Demobilisierung der hunderttausende Soldaten umfassenden multinationalen Armee. Aber auf eine bewaffnete Macht konnte sich das neue Österreich verlassen, wie das Neuigkeits-Welt-Blatt am 9. November 1918 berichtete, nämlich auf die Gendarmerie:
"Die oberösterr. Gendarmerie hat sich dem deutschösterr. Nationalrat sofort freiwillig unterstellt und arbeitet im Einvernehmen und nach der Weisung des Nationalen Sicherheitsausschusses in Linz zum Schutz der Person und des Eigentums. Die Gendarmen sind im treuen Pflichtbewußtsein ihrer auf das allgemeine Wohl gerichteten Aufgabe in unverbrüchlicher Treue und Verlässlichkeit auf ihrem Posten geblieben. Auch in den Städten hat die Gendarmerie unterstützend eingegriffen […] Ebenso verhütet die Gendarmerie die Verschleppung der Lebensmittel und anderer nach Millionen zählender Werte aus dem Land. […] Nur bei einem klaglosen Zusammenarbeiten der Gendarmerie und aller ordnungsliebenden Elemente wird es möglich, den Gefahren wirksam entgegenzutreten, die gegenwärtig die öffentliche Ruhe und Ordnung, die persönliche Sicherheit des Einzelnen und das Eigentum bedrohen."
Der Gendarmerie kam nicht nur am Ende des Krieges eine besondere Bedeutung zu, als sie unter anderem plündernden Soldaten Einhalt gebot. Schon zuvor wurde sie auch im Krieg eingesetzt und bestritt 1915 nach dem Kriegseintritt Italiens die ersten Abwehrkämpfe in den Tiroler Bergen.
Da der neue Staat Deutsch-Österreich nach einer Neuorganisation des Polizeiwachkörpers verlangte, wurde am 27. November 1918 ein neues Gendarmeriegesetz erlassen, das die Gendarmerie in einen nach militärischen Grundsätzen organisierten Zivilwachkörper umwandelte. Den Gendarmen wurde dabei Beamtenstatus zuerkannt und sie wurden der Zivilgerichtsbarkeit unterstellt.
Heute gibt es keine Gendarmerie mehr, denn diese wurde 2005 mit den Bundessicherheitswachekorps und den Kriminalbeamtenkorps zur Österreichischen Bundespolizei vereinigt.
Links:
Die Gendarmerie (Neuigkeits-Welt-Blatt vom 9. November 1918)
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