Im Illustrierten Sportblatt schilderte ein begeisterter Schisportler am 1. Februar 1918 seine Erfahrungen mit Lawinenabgängen und nahm dabei auf jüngste Unglücksfälle Bezug: "Gewiß ist es traurig, daß in letzter Zeit neben der Bergsteigerei auch der Skilauf viele Opfer gefordert hat. Nun hat sich daran aber ein ungesundes Lärmen geknüpft. Man faselte von einem Verbot solcher Touren und allem möglichen. Ja, ganz Gescheite wollten überhaupt, daß man allen jungen Leuten die Skier wegnehme. Die Tatsache, daß mancher junge Mann durch den Skilauf sein Leben verlor, ist nicht zu leugnen. Aber was macht das aus, wenn Tausende auf den Bergen gesunden, sich Wiedergeburt und Freiheit holen. Bahn frei für Mut, Kühnheit, Tatkraft und sich regendes Leben. Ohne Opfer wird nichts in der Welt erworben."
Nach dem Ersten Weltkrieg entwickelte sich der Schisport in den Alpen zum Massensport, da viele Soldaten beim Militär im Schilauf ausgebildet worden waren und ihre Schiausrüstung nach dem Abrüsten mit nach Hause genommen hatten. In den 1920er Jahren drehte der Südtiroler Regisseur und Schauspieler Luis Trenker Bergfilme, die den Schisport in Österreich und Deutschland populär machten.
Link:
Skilauf und Lawine (Illustriertes Sportblatt vom 1. Februar 1918)
Der Hughes-Apparat wurde von der österreichisch-ungarischen Armee bei den Friedensverhandlungen in Brest-Litowsk für die Nachrichtenübermittlung nach Wien eingesetzt.
Dieser Apparat war ein mittels Tastatur zu bedienender Druck- und Schreibtelegraph, der 1855 vom Amerikaner David E. Hughes entwickelt wurde. Allerdings konnte sich der Hughes-Apparat am amerikanischen Markt nicht gegen den dort gängigen Morse-Apparat durchsetzen. Hughes suchte deshalb Verbindung nach Europa, wo ihn die k.u.k. Post- und Telegrafenverwaltung ab 1867 einsetzte.
Zu Beginn des Ersten Weltkrieges bestand in Österreich-Ungarn ein Fernschreibnetz, das alle wichtigen Städte der Monarchie und die wichtigsten Verbindungen in das Ausland abdeckte. Es konnten ohne Zwischenschaltung von Relais Distanzen von bis zu 700 km überbrückt werden. Dieses einfach zu bedienende Netz war für die Armee im Ersten Weltkrieg enorm wichtig, sodass im Februar 1918 in der k.u.k. Armee bereits 670 Hughes-Apparate im Einsatz standen.
Links:
Am österreichisch-ungarischen Hughes-Apparat in Brest-Litowsk (Neuigkeits-Welt-Blatt vom 2. Februar 1918)
Weiterlesen: Der Hughes=Apparat (Artikel aus: Dr. Alfred Ritter von Urbanitzky, Die Elekrizität im Dienste der Menschheit, 1885; PDF)
Die Wiener Satirezeitschrift Kikeriki nahm am Titelblatt ihrer Ausgabe vom 3. Februar 1918 die bevorstehende Reform des Wiener Gemeindewahlrechts zum Anlass, um gegen das sowohl von bürgerlichen Frauenorganisationen als auch von der Sozialdemokratie geforderte Frauenwahlrecht zu polemisieren.
Auf der Karikatur sind acht Frauen beim Kaffeeklatsch zu sehen – einige von ihnen sind in dem seit der Jahrhundertwende immer antisemitischer werdenden Blatt als intellektuelle Blaustrümpfe (ein im frühen 20. Jahrhundert üblicher Spottname für gebildete Frauen, die nach Emanzipation strebten) beziehungsweise Jüdinnen (Hakennase) gekennzeichnet: "Eine vertrauliche Ausschußsitzung der Zukunft", so der Untertitel.
Im Blattinneren werden engagierte Frauenrechtlerinnen wie etwa die bürgerlich-demokratische Helene Granitsch, Vorsitzende der "Reichsorganisation der Hausfrauen Österreichs" ("Rohö") oder die Journalistin Alice Schalek, die später mit dem Kommunismus liebäugeln sollte, der Lächerlichkeit preisgegeben. Granitsch emigrierte 1938 in die Vereinigten Staaten; Schalek, die jüdischer Abstammung war, gelang 1940 die Flucht dorthin, wo beide im Jahr 1956 verstarben.
Link:
Gleiche Rechte – gleiche Pflichten (Kikeriki vom 3. Februar 1918)
Am 3. Februar 1918 berichtete der Allgemeine Tiroler Anzeiger von einem Besuch Kaiser Karls in Innsbruck, wo er am Vortag die Kaiserjäger-Ausstellung in den Stadtsälen eröffnet hatte. Da der Begrüßungsartikel für Kaiser Karl in der Freitagsausgabe der Zeitung zensuriert worden war, brachte der Allgemeine Tiroler Anzeiger am 4. Februar auf der Titelseite einen Bericht über den Besuch, übte aber im Blattinneren offene Kritik an den Zensurbehörden:
"Der große weiße Fleck auf der ersten Seite unserer Freitag-Nr. war der Begrüßungsartikel für unseren Kaiser. Trotzdem das Kommen des Kaisers in Innsbruck allgemein bekannt war (…) bestand die Innsbrucker Zensur auf Entfernung des Artikels mit der Begründung, daß im Interesse der Kriegführung nur offizielle Nachrichten über Sr. Majestät erlaubt sind. Nun war zwar um 3 Uhr nachmittags auch keine offizielle Nachricht vom Kaiserbesuch in Innsbruck noch ausgegeben, aber da fiel es der Zensur plötzlich ein zu gestatten, daß der Begrüßungsartikel im Abendblatt gebracht werden dürfe. Dort ist er dann auch erschienen. Was um 10 Uhr vormittags noch staatsgebührlich war. war es um 3 Uhr nachmittags unter ganz den gleichen Umständen nicht mehr. Aus diesem Beispiel aber können unsere Leser ermessen, mit welchen Sekkaturen die politische Zensur die Zeitungen mißhandelt. Entweder man gestattet etwas, oder man gestattet es nicht. Aber um 8 Uhr etwas zu erlauben, was man um 10 Uhr vormittags noch verboten hat, ist nicht konsequent."
Links:
Kaiserbesuch und Zensur (Allgemeiner Tiroler Anzeiger vom 4. Februar 1918)
Die zensurierte Freitagsausgabe
Weiterlesen: Weisse Flecken überall
Das Neue Wiener Tagblatt berichtete am 5. Februar 1918 vom Inkrafttreten einer "Verordnung über die Verköstigung außerhalb des Haushaltes" zur Beschränkung der Speisenabgabe in Gasthäusern, die den Zweck verfolgte "der Überversorgung gewisser Kreise der Bevölkerung im Gasthause nach Möglichkeit zu steuern, indem einem Gast bei einer Mahlzeit nur eine beschränkte Anzahl von Speisen verabreicht werden darf. Ferner werden die Gastwirte verpflichtet, Hauptmahlzeiten nur innerhalb bestimmter Stunden, deren Festsetzung ihnen überlassen ist, zu verabfolgen. Die gewählten Speisestunden sind jedoch der Behörde anzuzeigen." (Hervorhebungen im Original). Außerdem wurde ein "Menüzwang" eingeführt, der Gastwirte dazu zwang ein dreigängiges Menü der Behörde anzuzeigen, die den Preis festsetzte, der sich zwischen 4 und 5 Kronen bewegte (heute etwa EUR 4,-).
Sorgte schon diese Verordnung und die bei Zuwiderhandeln angedrohten Strafen (6 Monate Arrest oder 20.000 Kronen Geldstrafe, umgerechnet etwa EUR 3.500,-) in der Gastronomie für Empörung, führten die Maßnahmen des Kriegswucheramts, das in den Gastwirtschafts-, Hotel- und Kaffeehausbetrieben Requirierungen und Beschlagnahmen von Lebensmitteln vornahm, zu Protesten im Wiener Gemeinderat und bei Bürgermeister Weiskirchner, der sich – so das Neue Wiener Tagblatt – allerdings ahnungslos gab.
Link:
Beschlagnahme von Lebensmitteln in Gast- und Kaffeehäusern (Neues Wiener Tagblatt vom 5. Februar 1918)
"Heute morgens um 6 Uhr ist Gustav Klimt auf der Klinik des Professors Riehl im Wasserbette gestorben. Am 11. Jänner warf den Künstler ein Schlaganfall nieder, der seine Ueberführung in das Sanatorium Fürth nötig machte; hier besserte sich zunächst sein Befinden, doch traten bald Komplikationen hinzu; vor drei Tagen wurde der Kranke auf die Klinik Riehl des Allgemeinen Krankenhauses gebracht, wo er ins Wasserbett gelegt wurde. Eine plötzlich auftretende Lungenentzündung machte seinen Zustand zu einem hoffnungslosen. Leute früh ist, wie eingangs berichtet, der Künstler der Krankheit erlegen." (Hervorhebungen im Original; aus dem Nachruf des Wiener Tagblatt, Abendausgabe vom 6. Februar 1918)
Gustav Klimt gilt als einer der bedeutendsten österreichischen Maler und ist einer der bekanntesten Vertreter des Wiener Jugendstils. Mit weltberühmten Werken wie "Nuda Veritas", "Judith I" oder "Adele Bloch-Bauer I" nimmt Klimt auch im internationalen Maßstab eine Spitzenstellung ein.
Im Zuge des Restitutionsgesetzes von 1998 zur Rückführung von, während des Nationalsozialismus in Österreich enteigneten und geraubten oder im Notverkauf weit unter ihrem Wert abgegebenen Kunstwerken, wurden mehrere Gemälde Klimts, teils nach jahrelangen Rechtsstreitigkeiten, an die rechtmäßigen Erben zurückgegeben.
Link:
Tagesbericht. Gustav Klimt † (Neues Wiener Tagblatt, Abendausgabe vom 6. Februar 1918)
Wie schon einige Male zuvor, erregte am 7. Februar 1918 der Einfallsreichtum der Schmuggler Aufsehen, die Lebensmittel aus der vergleichsweise gut versorgten ungarischen Reichshälfte in die unter Lebensmittelknappheit leidende österreichische Reichshälfte beförderten:
"Der Mehloplan: Was vermögen aber Grenzpolizei und Gendarmerie gegenüber den mit List und seltenem Raffinement ersonnenen Tricks, die jeder Kontrolle ein Schnippchen schlagen. Als eine Rekordleistung darf man wohl bezeichnen, was dieser Tage auf der Linie Neuhäusel [heute Nové Zámky, Slowakische Republik] – Wien geschah: Lebensmittel wurden nämlich auf dem Luftwege befördert.
Auf einer Bahnstation hinter Neuhäusel hatte sich folgendes begeben: Tief unter den Wolken wurde ein schwarzer Punkt entdeckt, der sich der Erde näherte und immer größere Dimensionen annahm, bis die Umrisse eines straffen Sackes deutlich zu erkennen waren.
Eine Menge Schaulustiger hatte sich angesammelt, die in die Luft starrten. Der Sack setzte seinen geraden Weg zur Erde fort, mitten hinein in die Menschenansammlung, die sofort auseinanderstob. Der Stationsvorstand, der sich gleichfalls in der Menge befand, konnte nicht rechtzeitig beiseite springen. Er wurde von dem Sack hart gestreift, letzterer platzte – und heraus ergoß sich ein förmlicher weißer Regen. Es war Mehl, das aus dem Sack hervorrieselte. Der Stationsvorstand trug durch das Platzen des Mehlsackes starke Hautabschürfungen davon.
Die umständliche Untersuchung gab Aufklärung. Aus einer Flugstation in Ungarn wollte ein Pilot mittels Luftschiffes einen Sack Mehl nach Oesterreich befördern. Der Sack wurde an das Gerüst des Apparates angebunden; während der Fahrt löste sich der Sack los und fiel zu Boden." (Hervorhebungen im Original, Illustrierte Kronen-Zeitung vom 7. Februar 1918)
Links:
Wie man Mehl und Anderes schmuggelt (Illustrierte Kronen-Zeitung vom 7. Februar 1918)
Siehe auch den 27. Oktober 1917
Das Grazer Tagblatt titelte am 8. Februar 1918 ganzseitig mit dem Rücktritt des Ministeriums Seidler aufgrund erfolgloser Budgetverhandlungen. Als "Ministerium" wurde im damaligen Sprachgebrauch das ganze Kabinett der Regierung bezeichnet. Erst am nächsten Tag wurde allerdings bekannt, dass Kaiser Karl die Demissionierung Seidlers nicht angenommen hatte.
Der gelernte Jurist Ernst Seidler war 1916 in den Adelsstand erhoben worden und bemühte sich trotz seiner politischen Verortung im deutschnationalen Lager durch Berufung von Politikern slowenischer Nationalität und aus Galizien einen Ausgleich im Vielvölkerstaat zu erreichen.
Nach seiner von Kaiser Karl abgelehnten Demissionierung versuchte er mittels einer Amnestie für tschechische Aktivisten diese mit der Habsburgermonarchie auszusöhnen, was ihm aber nicht gelang. Zusätzlich verlor er durch den als "Brotfrieden" bekannt gewordenen Separatfrieden der Mittelmächte mit der Ukraine und der damit verbundenen russisch-polnischen Gebietsabtretungen an den neu geschaffenen ukrainischen Staat auch die Unterstützung der österreichisch-polnischen Abgeordneten im Wiener Reichsrat. Letzteres führte zu seinem Rücktritt am 25. Juli 1918.
Nach dem Krieg war Seidler als Universitätslehrer tätig und übernahm Positionen in Industrie und Bankwesen. Der Vater der Bugschauspielerin Alma Seidler und des ÖBB-Generaldirektors Ernst Seidler starb 1931 in Wien.
Link:
Rücktritt des Ministeriums Seidler (Grazer Tagblatt vom 8. Februar 1918)
Am 9. Februar wurde über einen wilden Kampf zwischen Einbrechern und Hausbewohnern, im 9. Wiener Gemeindebezirk berichtet. Da in das Haus Nußdorferstraße 18 bereits zweimal eingebrochen worden war, hatte sich der im ersten Stock wohnende Hausbesitzer, der pensionierte Steueramtsoberkontrollor Emerich Hubalik, einen Revolver zugelegt.
Die drei Diebe brachen gegen 4 Uhr morgens die Tür zur Werkstätte auf, wurden dabei aber von dem im Souterrain wohnenden Hausbesorger gehört, der den Hausbesitzer alarmierte. Zusammen mit seinen beiden Söhnen, der Köchin und dem Stubenmädchen Cilli Wiesmeier, die von Hubalik vorsorglich ein Jagmesser in die Hand gedrückt bekam sowie dem mit einer Hacke bewaffneten Hausbesorger und dessen Ehefrau wollte er die Einbrecher stellen:
"Mit zwei brennenden Kerzen begaben sich die sieben Leute in die Hauseinfahrt, um den Einbrechern den Weg ins Freie abzuschneiden. Kaum hatte aber Herr Hubalik das Haustor geöffnet und nach der Polizei geschickt, als von dem Hausgang her, der zur Werkstätte seiner Tochter führt, Schritte hörbar wurden.
'Jetzt gibt's einen Kampf!' rief er entschlossen seinen Leuten zu. 'Haltet euch hinter mir und seid auf der Hut!' Dann trat er beherzt zu den Gestalten, die er im flackernden Schein der Kerzen herankommen sah, entgegen, brachte seinen Revolver in Anschlag und rief: 'Hände hoch – oder ich schieße…!'
Darauf entgegnete einer der Diebe, indem er beide Hände hob: 'Wir haben ja eh' d'Händ' hoch!', stürzte sich aber dann rasch auf Herrn Hubalik und faßte ihn an der Brust. Im Nu hatten die Verbrecher die beiden Kerzen ausgelöscht und es entspann sich ein furchtbares Ringen im Dunkeln.
Der eine Sohn des Hausbesorgers, der 16jährige Leopold Dittlhuber, erlitt in dem Kampfe eine Stichwunde an der Hand, Herr Hubalik durch einen Schlag mit einem schweren Gegenstand eine Quetschung an der linken Hand. Die beiden Mädchen wurden von den gewalttätigen Dieben am Halse gewürgt und an den Haaren gerissen.
Schließlich glückte es zwei Einbrechern, ans Tor zu gelangen und auf die Gasse zu flüchten. Herr Hubalik eilte gleichfalls vors Haus und gab nun in der Richtung, in der die beiden Diebe zu entfliehen trachteten, zwei Alarmschüsse ab. Eine Kugel traf den einen Dieb im Nacken, die andere im Rücken. Der Mann sank sofort zu Boden. Er wurde in das Wachzimmer in der Fluchtgasse getragen und ist dort vor Ankunft der Rettungsgesellschaft gestorben. Es war der wiederholt abgestrafte Max Skrabanzky."
Link:
Blutiger Kampf zwischen Einbrechern und Hausbewohnern (Illustrierte Kronen Zeitung vom 9. Februar 1918)
Am 10. Februar 1918 berichtete die Allgemeine Automobil-Zeitung über den Prozess um einen tödlichen Verkehrsunfall, dem der Tondichter und Chordirigent Karl Griesbacher zum Opfer gefallen war. Letzterer war beim Überqueren der Wiener Universitätsstraße von einem rückwärtsfahrenden Automobil niedergestoßen und tödlich verletzt worden. Nachdem das Erstgericht der Witwe Schmerzensgeld zugesprochen hatte und dem Chauffeur wegen mangelnder Sorgfalt eine Mitschuld an dem Unfall gegeben hatte, kam der Oberste Gerichtshof zu einem auch für die damalige Zeit bemerkenswerten Urteil und gab dem Passanten die Alleinschuld an dem Unfall:
"In der Begründung wird hervorgehoben, es könne einem Fahrmann nicht zugemutet werden, neben der Bedienung des Motors auch noch stets nach rechts und links zu sehen, wozu noch kommt, daß er beim Rückwärtsfahren auch noch stets nach rückwärts sehen müßte. Die Zuhilfenahme einer dritten Person beim Rückwärtsfahren sei aber nirgends vorgeschrieben. Es liegt also Alleinverschulden des Verunglückten vor. Wer in einer Großstadt von einer zum Ueberschreiten der Fahrbahn nicht bestimmten Stelle das Trottoir verläßt und die Straße überquert, müsse selbst jene erhöhte Aufmerksamkeit anwenden, die von jedermann unter derartigen Umständen verlangt werden kann. Die Fahrbahn in einer Großstadt ist in erster Linie für den Wagenverkehr bestimmt; den Fußgängern obliegt daher die erhöhte Aufmerksamkeit bei Benützung der Fahrbahn geradezu als Pflicht."
Auch wenn dieses Urteil den damals noch wenig verbreiteten "Automobilisten" entgegenkam, stieß es in der Allgemeinen Automobil-Zeitung auf heftige Kritik:
"Diese Urteilsbegründung zeugt von einer automobilistischen Weltfremdheit, die man von einem Obersten Gerichtshof heute wirklich nicht mehr erwarten dürfte… denn heute weiß doch jedes automobilistische Kind, dass der Fahrmann nicht nur wie hypnotisiert starr nach vorne blicken darf, sondern daß er ebenso auch auf alles achten muß, was rechts und links im Bereiche seines Sehfeldes vor sich geht…. Wir möchten denjenigen Prüfling sehen, der mit dem Prüfungskommisär die erste Fahrt macht und dabei, wie es der Oberste Gerichtshof ihm zubilligt, weder nach rechts noch nach links sieht. Wir möchten ebenso das Gesicht des Prüfungskommissärs sehen, wenn er dem Prüfling sagt, er möge nach rückwärts fahren, und der Prüfling täte dies ohne nach rückwärts zu blicken. Der Mann würde mit Pauken und Trompeten durchfallen, und das von Rechts wegen."
Link:
Die Pflicht der Fußgänger und der Fahrmänner (Allgemeine Automobil-Zeitung vom 10. Februar 1918)